Das Gesetzt verlangt bei solch bedeutsamen Verträgen die Mitwirkung eines Notars , damit Käufer und Verkäufer sachgemäß beraten und Risiken vermieden werden. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und Berücksichtigung der Sicherungsinteressen beider Seiten. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.
So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Der Notar bespricht mit den Vertragsbeteiligten ihre Zielvorstellungen, informiert sie über die Regelungsmöglichkeiten und erstellt darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.
Folgende Aspekte regelt der Notar in jedem Immobilienkaufvertrag:
• Sicherung von Käufer und Verkäufer,
• Löschung oder Fortbestand von Belastungen,
• Gewährleistung für Mängel, Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten,
• Aufteilung der Erschließungskosten und das
• Erfordernis einer Vermessung (Teilflächenkauf).